AGBs

 

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei §540Ab-satz1 Satz2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Buchungen über das Internet bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform (Buchungsbestätigung).

4. Für telefonische Reservierungen ist eine Registrierung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, E-Mail Adresse bzw. Faxnummer sowie ggf. Bankverbindung oder der Kreditkartendaten nötig, sofern diese zur Reservierungsdurchführung benötigt werden.

4.1 Vor Abschluss einer telefonischen Reservierung, Stornierung oder Datenänderung erfolgt eine nochmaliger mündlicher Datenabgleich. Dieser Datenvergleich sowie die daraus ggf. resultierende Reservierung, Stornierung oder Datenänderung sind für den Kunden verbindlich und werden mit Abschluss des mündlichen Datenabgleichs anerkannt.

4.2 Mit der telefonischen Reservierung akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels.
5. Alle Ansprüchen gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Die angegebenen Preise gelten grundsätzlich pro Zimmer und Übernachtung. Sie beinhalten die Mehrwertsteuer. Es wird außerdem bei Buchung klar definiert, ob das Buffetfrühstück im Preis enthalten ist oder extra zu zahlen ist.

3. Die Zahlung erfolgt in bar oder mit Kreditkartenzahlung (EC-Karte), Visa oder Mastercard. Bei Rechnung über eine Firma, benötigt das Hotel eine Bestätigung in Textform.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverbindliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit von Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinstag zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
10. Im Hotel und alle Baumhäuser sind Nichtraucherbereiche. Wird dagegen verstoßen, steht es dem Hotel frei eine Grundreinigungungspauschale von 300,00 € zu berechnen.
11. Bei uns wohnen Sie ausschließlich in Nichtraucherunterkünfte und buchen ein allergikerfreundliches Hotelzimmer und Baumhaus in dem KEINE Tiere erlaubt sind, damit leider auch keine Begleit- oder Assistenzhunde!

12. Gutscheine die von uns ausgestellt wurden und zur Verrechnung eingelöst werden sollen, müssen immer im Original abgegeben werden. Kopien, Photos oder ähnliches können nicht angenommen werden.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung / Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. In Ihrem Interesse bitten wir Sie, innerhalb von 5 Tagen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

2. Ein Rücktritt des Kunden, von einem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei Terminen während der Messe Termine ist die Stornierung des Zimmers / der Zusatzleistungen nicht möglich.
Außerhalb der Messe Termine gelten folgende Stornofristen und –zahlungen:

  • Anreisetag                                     100% des Reisepreises

  • bis 7 Tage vor Reisebeginn            80% des Reisepreises

  • bis 14 Tage vor Reisebeginn          70% des Reisepreises

  • bis 20 Tage vor Reisebeginn          60% des Reisepreises

  • bis 39 Tage vor Reisebeginn          50% des Reisepreises

  • bis 40 Tage vor Reisebeginn          kostenfrei

Der Kunde / Gast ist in diesem Fall verpflichtet, die aufgelisteten Prozente vom vertraglichen Preis für Übernachtungen und Zusatzleistungen zu zahlen.

3. Wird z.B. in einem Arrangement ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein Rücktritt ausgeschlossen ist, so ist in jedem Fall die Volle Summe zu zahlen. Stornofristen kommen hierbei nicht zum Tragen.

4. Bei Umbuchungen innerhalb von 20 Tagen vor Reisebeginn fallen Gebühren an.

5. Stornierungen die auf Umbuchungen folgen werden immer so behandelt, das die geringste Anzahl an Tagen zum Reiseantritt angewendet werden.
6. Stornierungen oder Umbuchungen von allen Gutscheinen fallen ebenfalls Gebühren an.

V. Rücktritt des Hotel

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, gebucht werden;

- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

- Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist.
4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, – Übergabe und – Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Gebuchte Unterkünfte stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zu Verfügung. Nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung vom Hotel, kann ein Zimmer früher zur Verfügung gestellt werden.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.

4. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum angegebenen Termin geleistet, so
entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vertrags - Vereinbarungen.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schaden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leisten des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche gegen das Hotel ausgeschlossen.

2. Für eingebrachte Sachen auf dem Hotelzimmer haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung.

3. Schäden und Zusatzkosten. Sie können für Schäden, die während des Aufenthalts durch Ihnen oder Ihre Begleitpersonen an der Unterkunft entstehen, verantwortlich gemacht werden.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist der Standort des Hotels.

Stand.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

IX. Sonstiges

1. Plattform zur Online - Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

2. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil!

X.  Haftungsausschluss

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12. Dezember 2023

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